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Der tägliche Wahnsinn


20.01.10 -
Zeitplanung

Der tägliche Wahnsinn >>

Seit Jahren arbeite ich nun schon in einer Teilzeitstelle. Als das Kind klein war, mit 50%, also 20 Wochenstunden. Später dann mit 75%. Immer beantragt für ein Jahr und jedes Jahr verlängert. Jetzt war es wieder so weit, zum 1. April war ein neuer Antrag  fällig und ich habe den Prozentsatz bei der Gelegenheit auf 80 erhöht (auf den freien Freitag möchte ich dann doch nicht verzichten, wer nimmt sonst Handwerker in Empfang oder macht den Wochenend-Großeinkauf?)

Jetzt die Antwort auf meinen Antrag: Stattgegeben. Bis zum 14. Juli.  Häh? Und dann?

Folgendes stellt sich heraus:
Meine Teilzeitbeschäftigung wurde genehmigt nach § 54 Absatz 4 des Berliner Landesbeamtengesetzes. Das setzt voraus, dass man Kinder unter 18 hat. Und am 15. Juli ist das bei mir eben nicht mehr der Fall.

Was nun? Kein Problem, ich kann weiter Teilzeit arbeiten, muss aber einen Antrag nach § 54 Absatz 1 des Berliner Landesbeamtengesetzes stellen. Und damit ich auch keinen Unfug mache, muss ich gleich eine Auflistung meiner Nebentätigkeiten dazu legen.

Toll, ich freue mich schon: Waschen, kochen, bügeln, putzen, einkaufen, ... Ach nee, die meinen berufliche Nebentätigkeiten. Dann ist es noch einfacher: KEINE!

Auf jeden Fall habe ich jetzt erst mal wieder eine Menge Papierkram zu erledigen. Wer hat sich das eigentlich ausgedacht?


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Kommentare

von am um
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Da möchte ich meinen Senf dazu geben