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Worüber ich mich noch aufregen wollte


Vielleicht merkt's ja keiner

Worüber ich mich noch aufregen wollte >>

Als ich heute von der Arbeit nach Hause kam, fiel mir aus dem Briefkasten ein freundlicher Brief des Finanzamts entgegen. Der alljährliche Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer.

"... bitte zahlen Sie bis spätestens 01.01.2008..." stand da und dann noch "Einzug erfolgt per Lastschrift.".

So weit, so gut. Das mit der Einzugsermächtigung hat schon seine Richtigkeit.
Nur - warum ist der Gesamtbetrag plötzlich viel höher als beim letzten Mal? Ich lese weiter:

"Die Steuer für Ihr Fahrzeug erhöht sich nach § bla bla ab 01.04.2007 um 1,20 € je angefangene 100  Kubikzentimeter, weil es nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet ist...."


Häh? Als wir uns das Auto vor drei Jahren kauften, war DAS schlagende Argument für dieses Modell der serienmäßge Rußpartikelfilter. Ach ja, der Text geht noch weiter:

"Falls Ihr Fahrzeug bereits bei erstmaliger Zulassung mit einem genehmigten  Partikelminderungssystem ausgerüstet war, kann eine geringerer Steuersatz in Betracht kommen. Voraussetzung ist, dass bla bla (jede Menge technische Details)"

Na toll, warum also nicht gleich? Weiter geht es:

"Hat der Fahrzeughersteller dies gegenüber dem Kraftfahrt.Bundesamt bestätigt, kommt eine Änderung  von Amts wegen in Betracht."

Was denn nun? Woher weiß ich, was der Hersteller dem Kraftfahrt-Bundesamt mitgeteilt oder bestätigt hat? Und wieso kommt die Änderung dann nur in Betracht? Und es wird noch schöner:

"Liegt eine Bestätigung nicht vor, ändert die Zulassungsbehörde Ihre Fahrzeugpapiere bei Vorlage einer entsprechenden Herstellerbescheinigung für das Fahrzeug."


Heißt ja wohl auf gut deutsch: Hersteller anschreiben, zur Zulassungsstelle pilgern,sich dort einen halben Tag um die Ohren schlagen und natürlich auch noch für die Umschreibung bezahlen. Super! Und das alles nur, weil man damals bewusst mehr für ein (vergleichsweise umweltfreundliches)  Auto bezahlt hat, das eine mittlerweile gängige Technik schon vor drei Jahren serienmäßig hatte.

Und nicht zuletzt, ganz klein auf der Rückseite:

"Auch wenn Sie Einspruch einlegen, müssen Sie die angeforderten Beträge fristgemäß zahlen, es sei denn, dass die Vollziehung des Bescheides ausgesetzt oder Stundung gewährt worden ist."

Ah ja, da ich mit Steuerbescheiden und Behördendeutsch eine gewisse Erfahrung habe, verstehe ich diesen Satz immerhin. Der Einspruch ist schon geschrieben und die Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Und was den eigentlichen Sachverhalt angeht, habe ich noch einmal im Internet recherchiert und es stellt sich plötzlich folgendes heraus:

  1. Eigentlich müssten jetzt alle Betroffenen die Zulassungsstellen belagern und ihre Papiere anpassen lassen.
    Aber:
  2. Es gibt eine Aktion,in der die Fahrzeughersteller gebeten wurden, dem Kraftfahrt-Bundesamt Listen aller ihrer Modelle mit Partikelfilter zukommen zu lassen. Und die Finanzverwaltung wird dann diese Daten mit ihren Bescheiden abgleichen. Und die dann ggf. von sich aus ändern.
Das ist ja ein netter Service, aber kann man das zum Einen nicht mal klipp und klar sagen, muss man sich da so kryptisch äußern? und zum Zweiten mïöchte ich nicht wissen, wie viele Leute jetzt erst mal zahlen und sich irgendwann in ferner Zukunft, wenn die Behörden dann ihren Datenabgleich geschafft haben, den zuviel gezahlten Betrag erstatten lassen.

Und wer es nochmal von offizieller Seite genau wissen will, wird hier fündig.

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Kommentare

rpWNqFpJMN By Unbekannt on 15.02.2011 at 15:14
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Was fällt mir dazu ein?