Eben Rübenbank |
Heute erhielt ich von meiner Tochter den ehrenvollen Auftrag, bei der kontoführenden Stelle der Berliner Volksbank Auszüge ihrer Konten auszudrucken, auf Richtigkeit zu prüfen und ihr mitzubringen.
Kein Problem, die Bedienung des Kontoauszugdruckers ist idiotensicher.
Nur, was ich dann auf dem Auszug sehe, lässt mich doch erst mal stutzig werden.
"Zinsabschlagsteuer tralala €" prangt mir da groß entgegen. Zinsabschlagsteuer? So groß ist doch das Guthaben nun auch wieder nicht. Mir schwant �bles. Zum Glück haben diverse Mitarbeiter gerade nichts zu tun und warten förmlich darauf, mich beraten zu können. Ich steuere auf die Dame am ersten Schalter zu, lege ihr den Auszug vor und frage, ob es sich mögilcherweise um einen Irrtum handelt. Sie tippt irgendetwas in ihren Computer und antwortet mir dann: "Hmm, kein Freistellungsauftrag gespeichert. Ich kann Ihnen da aber mal so ein Formular mitgeben...". Na klasse, denke ich, denn bei der Kontoeröffnung hatten wir mit ziemlicher Sicherheit auch einen Freistellungsauftrag abgegeben. Mir drängt sich der vage Verdacht auf, dass da mal wieder was verschlampt wurde. Aber da nützt wohl alles Diskutieren nichts, fott is fott, wie der Rheinländer sagt. Also Antrag neu stellen.
Aber es wird noch besser. Die Dame fragt mich ganz beiläufig: "Sind Sie berufstätig?"
Ich ganz irritiert: "Ja, wieso?".
Sie strahlt mich an. "Na, dann machen Sie bestimmt auch einen Lohnsteuerjahresausgleich. Da kriegen Sie die Zinsabschlagsteuer dann auch zurück."
Ich weise vorsichtig darauf hin, dass es sich nicht um mein Konto handelt, sondern um das meiner Tochter und damit auch um ihre Einkünfte. Und dass sie dann gegebenenfalls eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben muss. Und dass das beim Finanzamt einen ziemlichen Aufwand verursacht, extra ein Steuerkonto einzurichten und in den Folgejahren zu überwachen. Und ob sich das für tralala Euro wirklich lohnt.
"Aber Ihre Tochter ist doch minderjährig."
"Was bitte hat das damit zu tun", frage ich erst mich und dann sie.
"Ja, dann braucht sie doch keine eigene Steuererklärung, das können Sie doch mit in Ihrer machen."
Allmählich sehe ich mich genötigt, der Dame mal die Grundzüge des deutschen Steuerrechts zu erklären. Nämlich, dass Einkünfte von demjenigen zu versteuern sind, der sie auch erzielt hat. Folgerichtig kann auch nur derjenige Steuern zurückfordern, von dessen Einnahmen sie einbehalten wurden. In diesem Fall also meine Tochter.
Die Dame, zweifelnd: "Ja, aber ich habe auch eine Tochter, und in der Anlage 'Kinder' zur Einkommensteuererklärung muss ich auch immer angeben, was sie verdient."
Ich : "Aber doch nur, damit das Finanzamt sieht, ob Ihnen für Ihre Tochter ein Kinderfreibetrag zusteht."
Sie: "Ja, kriegt denn meine Tochter damit ihre Lohnsteuer nicht zurück?"
Ich: "Nein. kriegt sie nicht. Dafür müsste sie eine eigene Erklärung abgeben."
Die Dame: "Aber die ist doch auch noch minderjährig! Und woher wollen Sie das alles überhaupt wissen?"
Ich: "Ich arbeite für den Verein..."
Staunen, ein ehrfürchtiges Lächeln. Und dann: "Ja, aber wie geht das jetzt mit der Zinsabschlagsteuer?"
Ich gebe es auf.
Gut, dass ich mich jetzt darauf zurückziehen kann, dass ich keine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen erbringen darf und überhaupt, ist es etwa meine Aufgabe, den Mitarbeitern der Rübenbank ihren Job zu erklären? Ich möchte lieber nicht wissen, wie viele Leute jetzt versuchen, die Steuern ihrer Kinder in der eigenen Einkommensteuererklärung zurückzufordern und nachher über das unfähige Finanzamt schimpfen. Und das nur, weil die Bankleute bei "Steuern für Anfänger" oder wie dieser Teil ihrer Ausbildung hieß, geschlafen oder gefehlt haben.
In den nächsten Tagen werde ich dann mal meine Tochter mit dem Freistellungsantrag vorbeischicken...
Kommentare
| WroozlvrSM | By Unbekannt on 15.02.2011 at 15:13 |
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Was fällt mir dazu ein?